Alle Vitametiker
sind in einem Berufsverband organisiert. Ziel dieses Verbandes
ist es, die Vitametik®
bekannt zu machen, so dass möglichst viele Menschen von
dieser besonderen Gesundheitspflege
erfahren und auch die Möglichkeit haben, die Vitametik®
zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte
und zur effektiven Entspannung der Muskulatur, der Wirbelsäule
und des Nervensystems zu nutzen. Deshalb
ist der Verband bestrebt, dass es in ganz Deutschland gut
ausgebildete Vitametiker gibt,
die sich regelmäßig fortbilden. Für die Ausbildung
der Vitametiker ist das Bildungsinstitut für die
Vitametik® zuständig.
Die Qualitätssicherung ist Aufgabe des BVV.
Außerdem ist der BVV Inhaber der
Markenschutzrechte für Vitametik®.
Er vergibt die Lizenz zur Ausübung
der Vitametik® an
seine Mitglieder, die nach erfolgreicher Ausbildung beim Bildungsinstitut
die Vitametik®
in eigener Praxis ausüben wollen.
Um Ihnen einen optimalen Nutzen aus
der Anwendung zu bieten, halten sich alle Vitametiker an die
Satzung,
das Berufsverständnis und die Richtlinien des BVV.
Die aktuelle Rechtsprechung
des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen besagt, dass für
eine
Tätigkeit als Vitametiker keine Erlaubnis nach §1
Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes erforderlich ist.
Zur Erhaltung der Lizenz an der Marke Vitametik® und zur Sicherung der Qualität der vitametischen Anwendung verpflichten sich
die aktiven Mitglieder
spätestens alle zwei Jahre eine Fachfortbildung des BVV, bzw. des Bildungsinstitutes zu absolvieren.
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